Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft ist oft die richtige Lösung, wenn größere Haftungsrisiken bestehen oder wenn fremde Kapitalgeber mit in das Unternehmen aufgenommen werden sollen. Aus steuerlicher Sicht ist eine Kapitalgesellschaft häufig interessant, wenn hohe Gewinne erzielt werden, die auf längere Zeit im eigenen Unternehmen verbleiben sollen oder die Kapitalgesellschaft als „Sparbüchse“ dazu dient, das eigene Vermögen zu verwalten.

Die in Deutschland häufigste Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gefolgt von der Aktiengesellschaft (AG) und, in letzter Zeit stark zunehmend, der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG).

Die enge Verzahnung der Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschaftern kann zu steuerlichen Problemen führen und birgt ein hohes Streitpotential mit der Finanzverwaltung.

Aus diesem Grund ist bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft die enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unerlässlich. Unsere Kanzlei betreut eine große Anzahl von Kapitalgesellschaften und verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.

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Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

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Rechtsformwahl und Gründung

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform ist zunächst die Entscheidung zu treffen, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll.

Ist die Auswahl auf die Kapitalgesellschaft gefallen, so bieten sich vor allem die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkten Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) an:

  • Die Aktiengesellschaft hat den Vorteil, dass die Anteilsscheine (Aktien) ohne formalen Aufwand handelbar sind. Sie bietet sich vor allem für größere Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und einer großen Zahl Anteilseigner an.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten vorkommende Kapitalgesellschaft. Sie ist die typische Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet auf der einen Seite den Vorteil der Haftungsbeschränkung, auf der anderen Seite lassen sich typische bei mittelständischen Unternehmen auftretende Probleme wie Gesellschafterein- und -austritte oder Abfindungs- und Nachfolgeregelungen sehr individuell und passgenau lösen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000,- €.
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform, die weitgehend den Regeln der GmbH folgt, theoretisch aber bereits mit einem Stammkapital von 1,- € gegründet werden kann. Die UG (haftungsbeschränkt) ist vor allem für kleine, wenig kapitalintensive Unternehmen geeignet.

Neben diesen Grundformen der Kapitalgesellschaften können im Einzelfall auch Mischformen zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft wie die GmbH & Still oder die GmbH & Co. KG sinnvoll sein. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Gemeinsam mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder Notar empfehlen wir Ihnen die für Sie optimale Rechtsform und entwerfen maßgeschneiderte Gründungs- und Gesellschaftsverträge.

Bilanzierung und Offenlegung

Kapitalgesellschaften müssen Ihren Gewinn stets durch die Aufstellung einer Bilanz ermitteln, eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nicht möglich. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz und Aktiengesetz beinhalten spezielle Regelungen zur Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften.

Ergänzend dazu sind steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften zu beachten, was gerade bei Kapitalgesellschaften nicht selten dazu führt, dass zusätzlich zu der Handelsbilanz eine davon abweichende Steuerbilanz zu erstellen ist.

Die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und deren Auslegung und Anwendung zu Ihrem Vorteil erfordern einen in diesem Bereich erfahrenen Steuerberater.

Dies gilt umso mehr, als der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen ist und von Jedermann eingesehen werden kann. Auf Wunsch optimieren wir Ihren Jahresabschluss dahingehend, dass nur die gesetzlich zwingend notwendigen Informationen offen gelegt werden und die offen gelegten Daten eine möglichst geringe Aussagekraft haben.

Bilanzierung und Offenlegung

Kapitalgesellschaften müssen Ihren Gewinn stets durch die Aufstellung einer Bilanz ermitteln, eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nicht möglich. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz und Aktiengesetz beinhalten spezielle Regelungen zur Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften.

Ergänzend dazu sind steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften zu beachten, was gerade bei Kapitalgesellschaften nicht selten dazu führt, dass zusätzlich zu der Handelsbilanz eine davon abweichende Steuerbilanz zu erstellen ist.

Die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und deren Auslegung und Anwendung zu Ihrem Vorteil erfordern einen in diesem Bereich erfahrenen Steuerberater.

Dies gilt umso mehr, als der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen ist und von Jedermann eingesehen werden kann. Auf Wunsch optimieren wir Ihren Jahresabschluss dahingehend, dass nur die gesetzlich zwingend notwendigen Informationen offen gelegt werden und die offen gelegten Daten eine möglichst geringe Aussagekraft haben.

Besteuerung

Kapitalgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Besteuerung auf zwei Ebenen stattfindet.

Zunächst wird der Gewinn der Gesellschaft auf der Ebene der Kapitalgesellschaft versteuert und zwar mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Zusätzlich kann auf der Ebene der Gesellschafter eine Steuerbelastung anfallen:
Wird an die Gesellschafter eine Tätigkeitsvergütung gezahlt, so fällt auf diese Einkommensteuer an. Werden Gewinnausschüttungen getätigt, so unterliegen die Ausschüttungen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.

Aufgrund des komplexen Zusammenspiels zwischen den verschiedenen Besteuerungsebenen ist zur Minimierung der Steuerbelastung eine ganzheitliche Betrachtung der steuerlichen Situation von Gesellschaft und Gesellschafter notwendig. Auf Wunsch führen wir entsprechende Simulationsrechnungen durch und legen gemeinsam mit Ihnen eine steueroptimale Ausschüttungsstrategie fest.