Unternehmensnachfolge

In der Praxis gehört die Unternehmensnachfolge zu den größten Herausforderungen sowohl für den Unternehmer als auch für das Unternehmen: Neben rechtlichen und steuerlichen Problemen, die zu lösen sind, stellen sich vor allem betriebswirtschaftliche und psychologische Fragen.

Wir haben bereits viele Unternehmensnachfolgen begleitet und sehen unserer Rolle nicht nur darin, die Unternehmensnachfolge steuerlich zu optimieren, sondern wir helfen Ihnen den gesamten Prozess zu gestalten, die Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Personen – Übergeber, Übernehmer, Rechtsanwälte, Banken, Unternehmensberater – zu moderieren und mit Ihnen gemeinsam Schritt für Schritt zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

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Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

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Informationen für Übergeber

Es ist nicht leicht, an den Rückzug aus dem über Jahrzehnte aufgebauten eigenen Unternehmen zu denken. Aber es gibt eine Reihe von Gründen, die Unternehmensübertragung frühzeitig „anzupacken“. Nur dann ist genügend Zeit, sich umfassend zu informieren, zu planen, Alternativen zu prüfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen oder notfalls Korrekturen vorzunehmen. Häufig lassen sich mit einer langfristig geplanten Übergabe auch steuerliche Vorteile erzielen.

Bei jeder Unternehmensübergabe ist besonderes Augenmerk auf die Versorgung des Unternehmers zu legen – dies gilt insbesondere, wenn es nicht gelungen ist im Laufe des Lebens eine ausreichende Altersversorgung aufzubauen. Bei Übergaben innerhalb der Familie kann die Versorgung des Übergebers durch lebenslange Rentenzahlungen, einen Nießbrauchvorbehalt oder Pachtzahlungen (z.B. für die zurück behaltenen Firmenimmobilien) sicher gestellt werden. Wenn das Unternehmen verkauft werden soll, ist ein marktgerechter Kaufpreis zu finden.

Zur Absicherung eines unerwarteten Todesfalles oder wenn nennenswertes Vermögen von Todes wegen übergeben werden soll, sollte die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in Erwägung gezogen werden, um den Willen des Erblassers durchzusetzen und Streit zwischen den Erben zu vermeiden.

Gern beraten wir Sie zu allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen der Übergabe Ihre Unternehmens. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit einem Anwalt Ihres Vertrauens oder wir schlagen Ihnen einen erfahrenen Rechtsberater vor.

Informationen für Existenzgründer

Jeder, der plant ein Unternehmen zu übernehmen, sollte sich Gedanken darüber machen, ob die Übernahme seinen persönlichen Vorstellungen und Wünschen entspricht und ob er für die Führung eines Unternehmens die passende Qualifikation mitbringt.

Werden Sie sich darüber klar, was Sie mit Ihrem künftigen Unternehmen vorhaben. Was soll Bestand haben, was soll geändert werden? Welche, gegebenenfalls neue oder veränderte Unternehmensziele, verfolgen Sie? Alles das sollte in einem Businessplan überzeugend dargestellt werden. Das Unternehmenskonzept ist auch die Grundlage für das Bankengespräch und die Finanzierung, besonders aus öffentlichen Förderprogrammen. Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Businessplanes.

Ob und zu welchen Konditionen Sie als Existenzgründer einen Betrieb übernehmen können, ist nicht zuletzt von Ihren finanziellen Möglichkeiten abhängig. Lassen Sie sich ausführlich beraten und erkundigen Sie sich mit unserer Hilfe über öffentliche Förderprogramme.

Häufig muss der Nachfolger noch erhebliche Investitionen tätigen, um das Unternehmen auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Hinzu kommt, dass der Altinhaber nicht selten überzogene Preisvorstellungen hat und beim Kauf des Unternehmens daher ein zu hoher Preis gezahlt wird. Bei der Übertragung des Unternehmens auf einen Familiennachfolger wird häufig übersehen, dass Erbansprüche anderer Familienmitglieder als eventueller Kostenfaktor berücksichtigt werden müssen.

Zur Ermittlung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sollten Sie deshalb einen Finanzplan erstellen, um einen Überblick über die auf Sie zu kommenden finanziellen Belastungen zu bekommen. Gern sind wir Ihnen bei der Erstellung eines Finanzplanes und den Bankgesprächen behilflich.

Informationen für Existenzgründer

Jeder, der plant ein Unternehmen zu übernehmen, sollte sich Gedanken darüber machen, ob die Übernahme seinen persönlichen Vorstellungen und Wünschen entspricht und ob er für die Führung eines Unternehmens die passende Qualifikation mitbringt.

Werden Sie sich darüber klar, was Sie mit Ihrem künftigen Unternehmen vorhaben. Was soll Bestand haben, was soll geändert werden? Welche, gegebenenfalls neue oder veränderte Unternehmensziele, verfolgen Sie? Alles das sollte in einem Businessplan überzeugend dargestellt werden. Das Unternehmenskonzept ist auch die Grundlage für das Bankengespräch und die Finanzierung, besonders aus öffentlichen Förderprogrammen. Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Businessplanes.

Ob und zu welchen Konditionen Sie als Existenzgründer einen Betrieb übernehmen können, ist nicht zuletzt von Ihren finanziellen Möglichkeiten abhängig. Lassen Sie sich ausführlich beraten und erkundigen Sie sich mit unserer Hilfe über öffentliche Förderprogramme.

Häufig muss der Nachfolger noch erhebliche Investitionen tätigen, um das Unternehmen auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Hinzu kommt, dass der Altinhaber nicht selten überzogene Preisvorstellungen hat und beim Kauf des Unternehmens daher ein zu hoher Preis gezahlt wird. Bei der Übertragung des Unternehmens auf einen Familiennachfolger wird häufig übersehen, dass Erbansprüche anderer Familienmitglieder als eventueller Kostenfaktor berücksichtigt werden müssen.

Zur Ermittlung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sollten Sie deshalb einen Finanzplan erstellen, um einen Überblick über die auf Sie zu kommenden finanziellen Belastungen zu bekommen. Gern sind wir Ihnen bei der Erstellung eines Finanzplanes und den Bankgesprächen behilflich.

Umsetzung – Nur gemeinsam kann es funktionieren

Eine Unternehmensnachfolge ist ein Gemeinschaftsprojekt von Übergeber und Übernehmer. Ob das Unternehmen erfolgreich weiter bestehen kann, hängt zwar in erster Linie von den unternehmerischen Fähigkeiten des Nachfolgers ab, aber auch der Senior-Unternehmer, dessen Familie, die Mitarbeiter und Geschäftspartner sind in einem erheblichen Maße mitverantwortlich dafür, dass die Nachfolge erfolgreich verläuft.

Geht das Unternehmen auf den Sohn, die Tochter oder ein anderes Familienmitglied über, sind verschiedene Wege der Übergabe möglich:

  • Schrittweise Übertragung durch Beteiligung an einer gemeinsamen Gesellschaft.
  • Vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung.
  • Gewillkürte Erbfolge per Testament oder Erbvertrag.
  • Gesetzliche Erbfolge.
  • Kauf des Unternehmens.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir den für Sie wirtschaftlich und steuerlich günstigsten Weg. Wir helfen bei der Umsetzung, vermitteln im Konfliktfall und erarbeiten gemeinsam mit Ihrem oder einem von uns vorgeschlagenen Anwalt die notwendigen Verträge.