Erbschaft- und Schenkungssteuer

Im deutschen Steuerrecht sind Erbschaft- und Schenkungsteuer im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung, während die Erbschaftsteuer bei Erwerb von Todes wegen entsteht.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein wesentlicher Grund, warum die Übergabe größerer Vermögen langfristig geplant werden sollte: Bei einer langfristigen Übergabe ist es häufig möglich eine wesentliche Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erreichen.
Im betrieblichen Bereich ist eine langfristige, strategische Nachfolgeplanung ein unbedingtes „Muss“, um die Existenz des Betriebes über den Tod des Inhabers hinaus zu sichern.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Langfristige, strategische Planung der Vermögensnachfolge.
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Übergabeverträge.
  • Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.
  • Führung von Rechtsbehelfen und Finanzgerichtsverfahren.
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Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

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