
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer trat zum 01.01.2009 in Kraft und wurde von der Politik unter anderem dafür gelobt, dass sie zur Vereinfachung der Bürokratie im Steuerrecht beitragen würde. Die Vereinfachung bestehe für den Steuerpflichtigen vor allem darin, dass bei Einkünften aus Kapitalvermögen keine Einkommensteuererklärung mehr abgegeben werden müsste, da die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bereits bei Auszahlung der Kapitaleinkünfte durch die Banken einbehalten würde.
Leider ist es in der Praxis nicht so einfach, wie man bisher gehofft hatte. In vielen Fällen ist es so, dass Sie bei Einkünften aus Kapitalvermögen eine Einkommensteuererklärung abgeben sollten, um Steuern zu sparen.
Ein in der Praxis sicherlich häufig auftretender Fall ist, dass Ihr individueller Steuersatz unter oder nahe dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da Sie ansonsten zu hohe Steuern entrichten. Wir errechnen Ihren individuellen Steuersatz und holen ggf. zu viel gezahlte Abgeltungsteuer für Sie zurück.
Als weiteres Stichwort sei der neue Sparerpauschbetrag genannt. Dieser kann bei ungünstiger Verteilung auf verschiedene Kreditinstitute oder auf die Ehegatten dazu führen, dass Abgeltungsteuer einbehalten wird, obwohl die Einkünfte insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Durch Abgabe einer Steuererklärung erhalten Sie in solchen Fällen die einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstattet.
Auch können ausländische Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden. Hierfür ist es erforderlich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Anrechnung dieser Quellensteuern auf die deutsche Einkommensteuer wird im reinen Abgeltungsteuerverfahren nicht berücksichtigt.
Wir analysieren für Sie, in welchen Fällen die Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer führt und beantragen ggf. die Erstattung der zu viel gezahlten Abgeltungsteuer durch die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.