
Bau & Architekten
Mit rund 14.000 Betrieben, einem Gesamtumsatz von rund 87 Mrd. Euro und rund 640.000 Mitarbeitern ist das Baugewerbe eine der volkswirtschaftlich bedeutendsten Branchen.
Dabei begegnet der Gesetzgeber der Baubranche mit einem erstaunlichen Misstrauen, was sich in einer großen Zahl von gesetzlichen Regelungen niederschlägt, die ausschließlich für die Baubranche gelten. Die zahlreichen Sonderregelungen sind gerade für kleine und mittlere Bauunternehmen kaum noch zu überblicken und umzusetzen.
Umso wichtiger ist es, dass ein Berater an Ihrer Seite steht, der über die notwendige Branchenkenntnis verfügt und Sie sicher durch den „Steuerdschungel“ führt.
Wir beraten
Bauunternehmen
Bauunternehmen sind aus steuerlicher Sicht dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umsatz häufig aus relativ wenigen, dafür aber über einen längeren Zeitraum laufenden Bauprojekten zusammen setzt. Als Folge davon kommt es in vielen Fällen je nach zeitlichem Ablauf der einzelnen Projekte zu stark schwankenden Jahresergebnissen.
Stark schwankende Jahresergebnisse wiederum können sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauunternehmens auswirken. Hier ist es Aufgabe des steuerlichen Beraters durch die geschickte Ausübung von Wahlrechten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent darzustellen.
Länger laufende Bauprojekte lassen sich nur durch eine funktionsfähige Kostenrechnung zielgenau steuern, nachkalkulieren und bilanzieren. Gern sind wir bei der Einrichtung oder Optimierung eines Kostenrechnungssystems behilflich.
Besonders wichtig ist auch der Bereich der Baulohnabrechung. Die Erstellung von Baulohnabrechnungen erfordert fundierte Kenntnisse des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts und des jeweiligen Bautarifvertrages über die unsere Lohnabteilung seit vielen Jahren verfügt.
Ein besonderes Anliegen ist uns die korrekte Handhabung umsatzsteuerlicher Fragestellungen. Gerade bei lang laufenden Projekten mit Abschlagsrechnungen, Abrechnungen nach § 13 b UStG oder Auslandsbaustellen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen mit der Umsatzsteuer.
Bauhandwerker
Bauhandwerksbetriebe sind in den meisten Fällen inhabergeführte Unternehmen, in denen der Chef selbst auf der Baustelle mitarbeitet und entsprechend wenig Zeit hat, sich um den „Papierkram“ zu kümmern.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Inhaber möglichst weitgehend von Verwaltungsarbeit zu entlasten, um Freiräume für die Führung des Unternehmens zu schaffen.
Wir erstellen die Buchhaltung des Mandanten: je nach Wunsch monatlich, wöchentlich oder auch häufiger. Durch den kurzfristigen Buchungsrhythmus liegen zeitnah Offene-Posten-Listen für Forderungen und Verbindlichkeiten vor, so dass wir Zahlungsvorschläge unterbreiten können, überfällige Forderungen ermitteln und auf Wunsch auch Mahnungen erstellen können.
Unsere Lohnabteilung steht Ihnen als Ansprechpartner rund um das Thema Baulohnabrechnung zur Verfügung. Baulohnabrechnungen werden von uns nach den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben erstellt.
Auf Wunsch führen wir mit ihnen gemeinsam Bankgespräche und helfen, Ihre Rating-Bewertung zu verbessern.
Im privaten Bereich erstellen wir die Einkommensteuererklärungen für Sie und Ihre Familie und stehen Ihnen als Ansprechpartner für die meisten Themen „rund ums Geld“ zur Verfügung. Können wir einmal nicht weiter helfen, kann es sicher einer unserer Partner.

Bauhandwerker
Bauhandwerksbetriebe sind in den meisten Fällen inhabergeführte Unternehmen, in denen der Chef selbst auf der Baustelle mitarbeitet und entsprechend wenig Zeit hat, sich um den „Papierkram“ zu kümmern.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Inhaber möglichst weitgehend von Verwaltungsarbeit zu entlasten, um Freiräume für die Führung des Unternehmens zu schaffen.
Wir erstellen die Buchhaltung des Mandanten: je nach Wunsch monatlich, wöchentlich oder auch häufiger. Durch den kurzfristigen Buchungsrhythmus liegen zeitnah Offene-Posten-Listen für Forderungen und Verbindlichkeiten vor, so dass wir Zahlungsvorschläge unterbreiten können, überfällige Forderungen ermitteln und auf Wunsch auch Mahnungen erstellen können.
Unsere Lohnabteilung steht Ihnen als Ansprechpartner rund um das Thema Baulohnabrechnung zur Verfügung. Baulohnabrechnungen werden von uns nach den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben erstellt.
Auf Wunsch führen wir mit ihnen gemeinsam Bankgespräche und helfen, Ihre Rating-Bewertung zu verbessern.
Im privaten Bereich erstellen wir die Einkommensteuererklärungen für Sie und Ihre Familie und stehen Ihnen als Ansprechpartner für die meisten Themen „rund ums Geld“ zur Verfügung. Können wir einmal nicht weiter helfen, kann es sicher einer unserer Partner.

Bauträger
Bauträger sind – ebenso wie Bauunternehmen – aus steuerlicher Sicht dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umsatz häufig aus relativ wenigen, dafür aber über einen längeren Zeitraum laufenden Bauprojekten zusammen setzt. Als Folge davon kommt es in vielen Fällen je nach zeitlichem Ablauf der einzelnen Projekte zu stark schwankenden Jahresergebnissen.
Stark schwankende Jahresergebnisse wiederum können sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauträgers auswirken. Hier ist es Aufgabe des steuerlichen Beraters durch die geschickte Ausübung von Wahlrechten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent darzustellen.
Auch bei Bauträgern können umsatzsteuerliche Fragen eine große Rolle spielen.
Besonderer Beratungsbedarf ergibt sich bei Projekten, die der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegen. Um Schwierigkeiten bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung nach § 16 MaBV aus dem Weg zu gehen, beraten wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld eines Projektes darüber, wie die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung in die Praxis umgesetzt werden können.

Architekten und Bauingenieure
Selbstständige Architekten und Bauingenieure sind aus steuerlicher Sicht so genannte Freiberufler, deren Gewinn nicht durch eine Bilanz, sondern durch eine Einnahme-Überschussrechnung ermittelt wird. Dies gilt zumindest, solange sie ihren Beruf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausüben.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von freiberuflich tätigen Mandanten. Wir erstellen Ihre laufende Finanzbuchführung und Ihre Gewinnermittlung. Dabei erhalten Sie von uns monatlich aussagekräftige Auswertungen, die wir individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen und detailliert mit Ihnen besprechen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zu regelmäßigen Gesprächsterminen und Analysen zur Verfügung.
Darüber hinaus steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot, wie die Erstellung von Einkommensteuererklärungen oder Lohnabrechnungen zur Verfügung. Auch unser Know-How zur Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer bieten wir Ihnen gern an.
Die Beratung von Architekten und Bauingenieuren setzt fundierte Kenntnisse der Baubranche voraus, über die unsere Kanzlei in großem Umfang verfügt.