
Finanzgericht
Grundsätzlich versuchen wir Streitigkeiten zwischen Mandant und Finanzamt zunächst außergerichtlich zu lösen. In vielen Fällen ist dies für den Mandanten effektiver und kostengünstiger als der Weg zum Finanzgericht.
Ist eine Einigung mit dem für Sie zuständigen Finanzamt nicht möglich, bleibt jedoch nur der Weg zum Gericht.
Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Finanzgericht bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen – falls notwendig durch alle Instanzen bis zum Bundesfinanzhof.