Grunderwerbsteuer

Die Komplexität der Grunderwerbsteuer wird in der Praxis häufig nicht erkannt. Während den meisten Menschen klar ist, dass bei dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks Grunderwerbsteuer anfällt, so ist weitgehend unbekannt, dass auch bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, dem Ein- oder Austritt von Gesellschaftern aus einer Gesellschaft oder dem Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens Grunderwerbsteuer anfallen kann.
Um in diesen Fällen keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, ist es erforderlich, solche Vorgänge vorab unter grunderwerbsteuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Im Bereich der Grunderwerbsteuer bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen der Grunderwerbsteuer.
  • Optimierung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge unter grunderwerbsteuerlichen Gesichtpunkten.
  • Erstellung von Feststellungserklärungen für die Grundbesitzwerte.
  • Führung von Rechtsbehelfen und Finanzgerichtsverfahren.
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Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

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