Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen hat. Er ist allein dem Willen des Erblassers verpflichtet.

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie die ungewollte Einflussnahme „böswilliger“ Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern.

Insbesondere bei umfangreichen, komplexen Vermögen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oftmals der richtige Weg, um sicher zu stellen, dass der Wille des Erblassers nach seinem Tod auch umgesetzt wird.

Zurück zur Übersicht

Lernen Sie uns kennen –
Wir beraten Sie gerne!

Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Lernen Sie uns kennen –
Wir beraten Sie gerne!

Was wir zusagen, halten wir auch. Zuverlässigkeit ist die Basis für die angestrebte langjährige Partnerschaft mit unseren Mandanten.

Jetzt Kontakt aufnehmen